Verhaltenstherapie als Weg…

Der therapeutische Ansatz

Die Verhaltenstherapie stellt ein wissenschaftlich anerkanntes und wirksames Verfahren zur Behandlung seelischer Probleme und damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen dar.

Sie sieht den Menschen ganzheitlich. Es wird davon ausgegangen, dass sowohl äusserlich erfassbare Verhaltensweisen als auch Gedanken, Gefühle und körperliche Vorgänge durch all jene Erfahrungen geprägt sind, die der Mensch im Laufe seines Lebens gemacht hat.

Das therapeutische Vorgehen wird durch unterschiedliche therapeutische Techniken stets auf die individuellen Belange abgestimmt.

Der Patient wird in den gesamten Therapieprozess aktiv und eigenverantwortlich mit eingebunden.

Mit Hilfe einer Verhaltenstherapie ist es möglich, einen konstruktiven Umgang mit bestimmten Lebenslagen zu finden und an Lebensqualität zu gewinnen. Darüber hinaus kann sie wesentlich zur Persönlichkeitsentfaltung und -entwicklung beitragen.

Hölzerne Stäbe-Skulptur in der Praxis

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich Verhaltenstherapie von anderen Verfahren wie Psychoanalyse?
Verhaltenstherapie ist gegenwarts- und lösungsorientiert. Sie arbeitet konkret an aktuellen Denkmustern und Verhaltensweisen. Psychoanalyse setzt stärker auf die Aufarbeitung biografischer Konflikte und ist oft länger angelegt. Beide Ansätze sind wissenschaftlich fundiert; die Wahl hängt von Ihren Zielen und Vorlieben ab.
Wie läuft ein erster Termin ab?
Im Erstgespräch klären wir Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre Lebenssituation und Ihre Ziele. Sie gewinnen einen Eindruck von meiner Arbeitsweise und entscheiden in Ruhe, ob die Zusammenarbeit für Sie passt. Es entsteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung.
Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?
Eine Akutbehandlung umfasst typischerweise 25 bis 50 Sitzungen über mehrere Monate. Bei chronischen oder komplexen Beschwerden kann sie länger dauern. Den voraussichtlichen Rahmen besprechen wir nach der ersten diagnostischen Phase und überprüfen den Verlauf in regelmässigen Etappen.
Wofür ist Verhaltenstherapie nicht geeignet?
Bei akuter Suizidalität, schwerer Psychose oder Substanzentzug ist zunächst eine stationäre oder fachärztliche Behandlung angezeigt. Wenn Sie ausschliesslich erzählen möchten, ohne Veränderungswunsch, sind andere Beratungsformen passender.
Werden meine Inhalte vertraulich behandelt?
Ja. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB. Eine Weitergabe an Dritte, einschliesslich Krankenkassen, erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
Kann ich die Therapie jederzeit beenden?
Ja, die Therapie ist ein freiwilliger Prozess. Sie entscheiden, ob und wie lange Sie kommen. Ein Abschlussgespräch zur Reflexion der gemeinsamen Schritte ist sinnvoll, aber kein Muss.

Kontakt

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen rund um eine psychotherapeutische Behandlung in einem persönlichen Gespräch.

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